Den jungen Stier und den Ziegenbock, die als Sündopfer dargebracht wurden und deren Blut versprengt wurde, um das Heiligtum von aller Unreinheit zu befreien, soll man hinaus vor das Lager bringen. Dort müssen sie vollständig verbrannt werden, mit Fell, Fleisch und Eingeweiden.
Den Farren des Sündopfers und den Bock des Sündopfers, deren Blut in das Heiligtum zu versöhnen gebracht ward, soll man hinausschaffen vor das Lager und mit Feuer verbrennen, Haut, Fleisch und Mist.
Den Farren des Sündopfers aber und den Bock des Sündopfers, deren Blut zur Sühnung in das Heiligtum gebracht worden ist, soll man hinaus vor das Lager führen und mit Feuer verbrennen, ihre Haut und ihr Fleisch und ihren Mist.
Den Jungstier des Sündopfers aber und den Bock des Sündopfers, deren Blut zur Sühnung in das Heiligtum gebracht worden ist, soll man hinaus vor das Lager schaffen und mit Feuer verbrennen, ihre Haut und ihr Fleisch und ihren Unrat.